Wichtiger Sicherheitshinweis!
Die Reparatur elektrischer Haushaltsgeräte gehört grundsätzlich in die Hände eines Fachmanns. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind bei Reparaturen u.a. die Vorgaben nach VDE 0701/0702 und UVV BGVA 2 einzuhalten. Bei unsachgemäßen Umbauten / Reparaturen entfällt zudem ggf. die Zulassung des Gerätes und die Produkthaftung des Herstellers.
Achtung: Sofern das Gerät für den Einbau des Ersatzteils geöffnet werden muß, sollte dies nur von Personen durchgeführt werden, die die dafür erforderliche fachliche Qualifikation und Zulassung haben.